Jalousietür
Speziell konstruierte -> Tür mit einer Füllung, die aus einzelnen ineinander geschobenen Stäbchen besteht. Der Rahmen dieser -> gestemmten Füllungstür ist für die Aufnahme der Jalousiestäbe genutet. Letztere sind seitlich abgeplattet, sodass auf allen Seiten gleichstarke -> Federn zur Einführung in die -> Nut entstehen. Diese Türen sind meist auf beiden Seiten gleichmäßig ausgebildet und dienen als -> Haustür, die nach außen aufschlägt und während des ganzen Tages geöffnet ist, wie z.B. bei Werkstätten.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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