Baurechtlich festgelegter Wert, der bestimmt, wie viele Quadratmeter an Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Bei Grundstücksfläche 500m² und G. 0,5 beträgt die maximale Grundfläche des Gebäudes 500 m² x 0,5 = 250 m².
Ein am Standort gemauerter -> Kachelofen oder -> Lehmofen, der vorwiegend mit -> Holz geheizt wird und seine Wärme in erster Linie als -> Strahlungswärme abgibt.
Einer der ersten Steine eines -> Fundamentmauerwerks, meist der Eckstein. Die Grundsteinlegung wird bei öffentlichen Gebäuden oft mit einer Feier zelebriert, wobei in den Stein Urkunden, Zeitungen und andere Gegenstände eingemauert werden.
Einfaches, mit Holzaschen aus dem Wald und normalem Sand hergestelltes grünes -> Glas, das als einfaches -> Fensterglas galt, im Gegensatz zu dem besseren -> Kreideglas.
Produktionsbezeichnung für einen noch nicht gebrannten -> Ziegel, der entweder als -> Formling zwar geformt, aber noch nicht getrocknet und gebrannt ist, oder als -> Rohling zwar schon geformt und getrocknet, aber ebenfalls noch nicht gebrannt ist.
Natürliche Oxidationsschicht von -> Metallen, insbesondere von -> Bronze, die sich nach zarten gelben und braunen Tönen zu einem stumpfen Braun und Grau verdichtet und schließlich sich in ein pastelliges, glasiges Grün verwandelt. Diese Farbtönung galt lange Zeit als Synonym für -> Patina und war besonders an Statuen und -> Dächern ein geschätztes Zeichen für Alter und Schönheit.