Zweiständerhallenhaus
(1) Hausgefüge eines -> Niederdeutschen Hallenhauses mit -> Quergebinden aus zwei -> Ständern und einem -> Balken, die zu einem einschiffigen Grundriss führen. (2) Hausform, bei der das -> Dachwerk auf den zwei inneren Längsständerreihen ruht, während die weit abgeschleppten -> Dächer über zwei niedrigen, nur die Abschleppung tragenden -> Außenwänden enden.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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