zweiflügelige Tür
Spezielle -> Türkonstruktion mit zwei -> Türflügeln, die gemeinsam die -> Türöffnung verschließen. Die zweiflügelige Tür gibt es als -> Haustür und als -> Innentür, wobei die Flügel eine unterschiedliche Gewichtung aufweisen können. Neben der klassischen 1:1 Aufteilung mit gleichen Abmessungen der beiden Türhälften gibt es Sonderformen, wie 2:3, 1:2 oder 1:3. Ziel dieser Konstruktion war es, den -> Stehflügel schmaler zu gestalten, um den -> Gehflügel für einen bequemeren Einlass zu verbreitern. Die Gesamtbreite liegt in der Regel zwischen 1,20 m und 1,50 m. Kleinere Abmessungen sind selten, weil die einzelnen Türflügel zu schmal werden, bei größeren Abmessungen werden daraus -> Portale und -> Tore. Die seltene 2:3 Aufteilung gibt es im -> Barock und im -> Biedermeier in asymmetrischer Ansicht. Hierfür veränderte man das -> Ornament und stauchte es entsprechend den Abmessungen der Türflügel bei gleicher Höhe auf geringere Breite. Bei einer anderen Variante dieser Teilung werden zwei gleich große Türflügel gebaut, wobei dem Gehflügel ein etwa 15 cm breites Brett angeleimt wird. Die dadurch entstehende -> Fuge wird durch eine zweite, die Symmetrie herstellende Schlagleiste verdeckt. Solche Türen tauchten erstmals Mitte des 19. Jahrhunderts auf.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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