Lexikon



überfälzter Anschlag
Spezieller -> Anschlag, bei dem z.B. der -> Fensterflügel oder das -> Türblatt einen oder zwei umlaufende Falze besitzt. Beim einem Falz spricht man vom einfach überfälzten Anschlag, beim -> Doppelfalz vom zweifach überfälzten Anschlag, bei dem keine -> Fuge mehr sichtbar ist.
Überfälzung
eine -> Holzverbindung in der Breite von -> Brettern und -> Bohlen, bei der diese mit einem oder zwei -> Falzen übereinander oder ineinander greifen.
Überfangglas
Zweifarbiges -> Glas, dessen oberflächliche -> Farbe nicht durchgefärbt ist, sondern als dünne Farbglasschicht auf einer weißen oder halbweißen Glasunterlage aufgetragen und dann gemeinsam mit der Grundmasse aufgeblasen und geformt wird. Dadurch lassen sich lichte Farben erzielen. Darüber hinaus ergeben sich durch Herausschleifen von Mustern farblose Zeichnungen auf farbigem Glas, die z.B. bei den -> Buntglasecken von -> Türen und -> Oberlichtern seit dem -> Klassizismus üblich waren.
Überfassung
In der -> Denkmalpflege und -> Restaurierung ein weiterer Farbanstrich, bei dem der vorhandene alte Farbanstrich nicht entfernt wird. Im Bedarfsfall ausgeführte Überfassungen werden als unbedenklich angesehen, sofern die letzte sichtbare -> Farbfassungen keinen denkmalpflegerischen Wert besitzt.
Überformung
Bauvorhaben, das in der Vergangenheit zu einer verdeckenden, also äußerlich nicht mehr erkennbaren Veränderung der ursprünglichen Bausubstanz geführt hat.
Überhang
Beim -> Fachwerkbau die -> Auskragung eines -> Bauteils.
Überkämmung
Andere Bezeichnung für -> Verkämmung, eine -> Holzverbindung, bei der beide sich kreuzenden waagerechten Hölzer eine Ausnehmung haben.
Überkloben
U-förmiges Beschlagteil, unter dem ein -> Riegel oder eine Triebstange hindurch geführt wird.
Überkragung
Andere Bezeichnung für -> Auskragung.
Überschlag
(1) Jede Konstruktion mit einem -> Falz, der mit seinem -> Anschlag ein anderes -> Bauteil überdeckt, also überfälzt. (2) Kurzform für -> Fensterüberschlag.