Feste Einrichtung in einem Haus zum Betrieb eines Feuers als Quelle von Licht, Wärme und zur Zubereitung von Speisen. Der Besitz einer Feuerstelle war überall zu allen Zeiten von großer Wichtigkeit. Es gab z.B. Steuern in Abhängigkeit von der Anzahl der Rauchabzüge, in Zürich wurde die Vormundschaft über einen Bürger Ende des 18. Jahrhunderts erst dann aufgehoben, wenn er einen »eigenen Rauch führte«, und nicht von ungefähr verwendeten die ersten Wohnstättenerhebungen in Bayern die Bezeichnung Herdstättenbetrieb. Hinzu kommt die durch sie ausgehende Brandgefahr. Deshalb werden Feuerstellen in Gebäuden auch heute noch gesetzlich stark reglementiert.