Abmessung einer -> Fensteröffnung in der Höhe, für die es seit der -> Antike feste Regeln gibt. Pro -> Stockwerk sollte die Minderung der Fensterhöhe etwa ein Sechstel betragen. Entsprechend der Proportion von Fensterbreite zu Fensterhöhe spricht man von quadratischen Fenstern (1:1), von normalen rechteckigen Fenstern (1:2), von hochrechteckigen Fenstern (1:2,5 und darüber) oder von liegend rechteckigen Fenstern (2:1).