Einschubtreppe
(1) Bauweise einer -> Treppe, bei der die einzelnen Stufen seitlich in eingestemmte Schlitze in die -> Treppenwange rechts und links eingeschoben werden. (2) Dachbodentreppe, die in voller Länge in den Bodenraum eingeklappt oder zusammengeschoben werden kann.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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