Einfriedung
Abschließende Begrenzung eines Grundstücks gegen unerwünschte Besucher. Dies kann eine -> Mauer, ein -> Zaun oder auch eine Hecke sein, die Einlass und Durchgang durch -> Türen und -> Tore ermöglicht.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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