drei- oder mehrflügelige Tür
Eine -> Türkonstruktion mit mindestens drei -> Türflügeln, die gemeinsam die -> Türöffnung verschließen. Bei diesen -> Türen handelt es sich im Gegensatz zu der -> einflügeligen Tür und der -> zweiflügeligen Tür eher um eine Ausnahme. Meist sind es Türen mit besonderer Nutzung, wie z.B. eine -> Glasabschlusstür, eine Wintergartenabtrennung, eine Ladentür. Die -> Türöffnungen bewegen sich in einer Breite zwischen mindestens 1,80 m bis zu 3 m und darüber.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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