Chubbschloss
Ein -> Sicherheitsschloss, dass statt nur einer -> Zuhaltung wie z.B. beim -> Riegelschloss mehrere Zuhaltungen besitzt, die alle um einen Punkt drehbar sind. Daher ist diese Verriegelung nicht mehr direkt mit einem -> Schlüssel zu bewegen. Die Zuhaltungen werden aus übereinander gelegten Messingplatten gebildet und einzeln mit schmalen Stahlfedern angedrückt. Die Platten sind verschiedenartig gelocht und mit diesen Öffnungen oder Fenstern um einen Zapfen am -> Schließriegel verschiebbar. Diese Zuhaltungen können nur mit einem abgetreppten -> Schlüsselbart gehoben werden, um den Riegel freizugeben. Die Sicherheit von diesem -> Schloss wächst nicht nur proportional, sondern progressiv zu der Zahl der Zuhaltungen. Bereits bei vier Zuhaltungen sind bis zu 130 Schließungen möglich. Dieses Schloss wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von dem Engländer Chubb erfunden.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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