Bretterladen
(1) Älteste Konstruktion eines einfachen, hölzernen -> Fensterverschlusses, der die -> Fensteröffnung verschließt und dabei keine Belichtung im Inneren ermöglicht. (2) Spezielle Bauart eines -> Fensterladens, der vor einem -> Glasfenster befestigt ist. Ist aus -> Brettern gefertigt, die in der Breite stumpf oder gestäbt, d.h. genutet, gefedert oder gespundet, aneinander gesetzt sind und zur Stabilität mit Querleisten versteift sind. Ist mit -> Langband und -> Kloben angeschlagen.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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