Brandmauer
Massives und feuerbeständiges -> Mauerwerk, welches die Verbreitung eines etwaigen Feuers auf andere Gebäude oder Gebäudeteile verhindern soll und in das kein Holzwerk einmünden darf. Bei mehrgeschossigen Gebäuden ist sie als -> Brandgiebel über das -> Dach hinausragend ausgeführt.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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