Brandgiebel
Eine -> Brandmauer, die je nach gesetzlicher Regelung, Geschosshöhe und Feuergefahr über das -> Dach hinausragt, um das Überspringen eines etwaigen Feuers auf andere Gebäude oder Gebäudeteile zu verhindern.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
Zurück zur Übersicht