Lexikon

Brandgiebel

Eine -> Brandmauer, die je nach gesetzlicher Regelung, Geschosshöhe und Feuergefahr über das -> Dach hinausragt, um das Überspringen eines etwaigen Feuers auf andere Gebäude oder Gebäudeteile zu verhindern.

Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046

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