Blindtür
(1) Andere Bezeichnung für -> Blendtür. (2) Andere Bezeichnung für -> Blendrahmentür. (3) Einfache -> Tür, z.B. eine -> Brettertür, -> Rahmentür oder -> Sperrtür, auf die aus Stabilitäts- und Sicherheitsgründen ein zweites -> Türblatt aufgebracht wird, so dass eine -> aufgedoppelte Tür entsteht.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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