Lexikon

Blatt

(1) Teil einer -> Verblattung, d.h. einer speziellen -> Holzverbindung, bei der sich zwei Holzteile in einer Ebene durchdringen. Das Blatt ist das obere Holzteil, die -> Blattsasse ist das untere Holzteil, das als entsprechendes Gegenstück mit einem passenden Einschnitt ausgearbeitet ist. Nach der Form unterscheidet man gerades oder schräges Blatt, Hakenblatt oder Schwalbenschwanzblatt. (2) Hüttenbezeichnung für eine im Ziehverfahren als -> Ziehglas hergestellte -> Glastafel. (3) Gewölbtes, meist doppelwandiges Teil einer -> Kachel, das durch einen Rumpf ergänzt wird.

Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046

Zurück zur Übersicht