Türverschluss
(1) Im weiteren Sinne alle Türbestandteile, die eine -> Türöffnung verschließen. (2) Im engeren Sinne heute nur noch der Teil des -> Türenbeschlags, der den Verschluss und die Verriegelung vom -> Türblatt am -> Türrahmen herbeiführt.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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