Türschwelle
(1) Konstruktives waagerecht liegendes -> Bauteil einer -> Fachwerkwand als untere Begrenzung der -> Türöffnung. (2) Einfaches, an der einen Seite abgerundetes -> Brett zwischen den drei -> Rahmenhölzern eines -> Türrahmens zur Abdeckung von -> Stoßfugen und als unterer -> Anschlag des -> Türblatts zur Vermeidung von Zugluft.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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