Terrasse
(1) Im Landschafts- und Gartenbau eine flachere Geländestufe an einem steileren Hang zur besseren Bearbeitung. (2) Im Bauwesen eine nicht überdachte erhöhte Plattform am Haus oder auch ein größerer -> Balkon auf Stützen.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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