Bauwich.
Abstand der Gebäude zu den seitlichen Grundstücksgrenzen, aus Sicherheitsgründen (Feuerschutz, Regenwasser-
ableitung usw.) in Mindestweiten vorgeschrieben.
Zitiert aus: » Kleines Wörterbuch der Architektur «
Von Verlag: Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stuttgart
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