Stehflügel
Ein Flügel einer -> zweiflügeligen Tür oder auch mehrflügeligen Tür, der im Gegensatz zum -> Gehflügel nicht dem täglichen Gebrauch dient und nur ausnahmsweise geöffnet wird, -> Türflügeligkeit.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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