Bauflucht.
1. Die horizontale, gerade Begrenzungslinie eines Gebäudes. - 2. Die von der Bauaufsichtsbehörde im Bebauungsplan festgelegte Grenzlinie, bis zu der ein Grundstück bebaut werden darf.
Zitiert aus: » Kleines Wörterbuch der Architektur «
Von Verlag: Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stuttgart
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