Bauflucht
(1) Horizontale, gerade Begrenzungslinie eines Gebäudes. (2) Die von der Bauaufsichtsbehörde im Bebauungsplan festgelegte Grenzlinie, bis zu der ein Grundstück bebaut werden darf.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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