Rechtsflügel (DIN rechts)
Richtungsbezeichnung für den Anschlag einer Tür im Gegensatz zum Linksflügel (DIN links). Als Linksflügel wird der Flügel bezeichnet, bei dem die -> Bänder von der Öffnungsfläche her gesehen rechts liegen. Nach der DIN gehört zu einer Rechtstür ein rechtes -> Einstemmschloss.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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