Lexikon

Oberlichtfenster

(1) Oberhalb einer -> Tür oder eines -> Fensters integrierte -> Fensteröffnung, die entweder fest verglast oder zu öffnen ist. Bei -> Haustüren diente das Oberlicht insbesondere der Belichtung des -> Flurs und wurde mit Aufkommen von Lichteinschnitten in der Haustür seltener. (2) Jedes Fenster mit einem zusätzlichen Oberlichtfenster, das mit einem -> Querholz unterteilt ist.

Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046

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