Metallkehle
Deckung einer -> Dachkehle mit einem -> Kehlblech, sei es -> Zinkblech, -> Kupfer oder früher auch -> Blei, das auf einer -> Kehlschalung angebracht und dann von der anschließenden -> Dachdeckung überdeckt wird. Sie ist ab einer Kehlsparrenneigung ab  10° zulässig. Es gibt sie als sichtbare Metallkehle und in Kombination mit speziellen Formziegeln als verdeckte Hohlkehle.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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