Linksflügel (DIN links)
Richtungsbezeichnung für den -> Anschlag eines -> Türflügels im Gegensatz zum -> Rechtsflügel (DIN rechts). Als Linksflügel wird der Flügel bezeichnet, bei dem die -> Bänder von der Öffnungsfläche her gesehen links liegen. Nach der DIN gehört zu dieser -> Linkstür ein linkes -> Einstemmschloss.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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