Außentür
Eine -> Tür an der -> Außenwand eines Gebäudes oder einer Einfriedung. Es handelt sich insbesondere um die -> Haustür, um Haustore, Hauseingangstüren, Balkon- und Terrassentüren, Kellertüren, Stalltüren, Durchfahrtstore, Garagentore, Scheunentore sowie Hoftüren und Hoftore.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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