Klappladen
(1) Die Urform eines hölzernen -> Fensterladens, der mit einer oberen Drehachse von unten nach oben aufgeklappt wird. (2) Neuerdings auch ein -> Fensterladen, der von rechts oder links mit -> Scharnieren und -> Bändern das -> Fenster verschließt im Gegensatz zum -> Schiebeladen, der vor die Öffnung geschoben wird.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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