aufgedoppelte Tür
Konstruktion einer -> Tür, bei der auf eine Untertür oder -> Blindtür aus Stabilitäts- oder Sicherheitsgründen ein zweites -> Türblatt befestigt ist. Dabei wird die Blindtür zumeist einseitig mit gefälzten oder genuteten -> Brettern belegt. Ein Verfahren, das auch angewandt wird, um eine historische Tür in der Außen- oder Innenansicht zu erhalten und ansonsten die Ansprüche an die moderne Türentechnik zu erfüllen.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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