Hinterlader
(1) Im Gegensatz zu einem -> Vorderlader jeder -> Ofen in einer rauch- und staubfreien -> Stube, der mit seiner Rückseite oder mit einem Rauchstutzen in die -> Wand eingemauert ist und vom -> Flur oder einem anderen Zimmer beheizt wird. (2) Speziell jeder -> Beilegerofen als -> Fünfplattenofen im Gegensatz zum -> Sechsplattenofen.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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