Grundflächenzahl.
Baurechtlich festgelegter Wert, der bestimmt, wie viele Quadratmeter an Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Bei Grundstücksfläche 500m² und G. 0,5 beträgt die maximale Grundfläche des Gebäudes 500 m² x 0,5 = 250 m².
Zitiert aus: » Kleines Wörterbuch der Architektur «
Von Verlag: Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stuttgart
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