Lexikon

Glastür

(1) Eine -> Tür mit einem verglasten -> Lichtausschnitt, welcher der Belichtung eines dahinterliegenden fensterlosen Raums dient, wie z.B. bei Fluren oder einem -> Treppenhaus. Diese Glasfläche kann ungeteilt oder durch -> Holzsprossen in kleinere Glasfelder unterteilt sein, -> Glassprossentür. Diese Tür hat von Barock bis in die 1930er Jahre zeittypische Veränderungen erfahren. (3) Eine Ganzglastür mit einem -> Türblatt ganz aus -> Glas, bei dem nur noch die -> Beschläge aus -> Metall sind.

Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046

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