Lexikon

Geschoßflächenzahl.

Baurechtlich festgelegter Wert, der bestimmt, wie viele Quadratmeter an Geschoßfläche eines Gebäudes pro Quadratmeter Grundstücksfläche geplant werden dürfen. Beispiel: bei Grundstücksfläche 500 m² und G. 1,2 beträgt die Geschoßfläche 500 m² x 1,2 = 600 m²; im dreistöckigen Gebäude wären folglich 200 m² Fläche pro Geschoß möglich.

Zitiert aus: » Kleines Wörterbuch der Architektur «
Von Verlag: Philipp Reclam jun. GmbH & Co., Stuttgart

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