gefälztes Brett
Breitenverbindung von zwei mit einem -> Falz versehenen -> Brettern, bei der die gefälzte, also ausgeschnittene Kante des einen Bretts die stehen gelassene Kante des Nachbarbretts überlappt. Die Bretter sind dabei an beiden Oberflächen bündig.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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