Fünfplattenofen
Prototyp des gusseisernen -> Ofens und Ausgangspunkt der Ofenentwicklung, die im Automatik-Dauerbrandofen unserer Tage ihren vorläufig letzten Stand erreicht hat. -> Kastenofen, der aus einer Grundplatte, einer meist schmalen Front- und zwei breiten Seitenplatten sowie einer Deckplatte besteht. Mit der offenen Rückseite ist er in eine Öffnung in der Zimmerwand eingesetzt und wird als -> Beilegerofen von einem anderen Zimmer aus beschickt. Es gab ihn vom 15. Jahrhundert bis ins 20. Jahrhundert, später auch als -> Sechsplattenofen.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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