Flügeligkeit
(1) Kurzform für -> Türflügeligkeit. (2) Kurzform für -> Fensterflügeligkeit. (3) Qualitätsmerkmal von -> Dachziegeln, deren Flügeligkeit ein bestimmtes Maß nicht überschreiten darf. Dieses Maß wird als Abweichung von der Summe aus Länge und Breite errechnet, die z.B. bei einer Hohlpfanne der Sorte I nach DIN 456 2% nicht überschreiten darf.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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