Fahrstuhl
(1) Bewegliches Gerüst und Fahrbühne in vertikaler Richtung für Bauhandwerker, später auch für den Personentransport in einem Gebäude, Teil eines -> Aufzuges. (2) Fortbewegungsmittel für Behinderte, Kranke und Alte.
Zitiert aus: » Bauhistorisches Lexikon «
Von Verlag: BR002046
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